Hallo
Mein Projekt Commodore 2.5(2TL) ist kurz vor der Fertigstellung.
Nun geht es um die Straßenzulassung.
Es wurde auf 45er Webervergaser(offen), 271 innenbelüftete Bremse vorne, Scheiben hinten,dicke Backen mit BBS Rennsportfelgen 8x15Vorne/10x15 Hinten mit Semisliks mit Straßenzulassung aufgezogen, Auspuff ist die Originale doppelflutige von Weidner/Fahrwerk Weidner ebenfalls Gutachten vorhanden!
Der Innenraum ist sehr spartanisch eingerichtet, Matterbügel(Gutachten vorhanden),zeitgemäß sind nur zwei Recarositze u.ein Originales Steinmetzlenkrad verbaut.
So wer kann mit Tips geben wie wo was am besten geht?
Mfg
Briefkopie/TÜV
Forumsregeln
Um diesen Bereich so informativ wie möglich zu halten, löschen die Moderatoren des Forums bei Bedarf jegliche Beiträge die nicht direkt mit der Problemlösung zu tun haben. Diskussionen über Sinn und Unsinn und Geschmacksfragen können in den dafür vorgesehenen Kategorien abgehalten werden, und sind da auch erwünscht.
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- Daddy Tool
- Beiträge: 63
- Registriert: Montag 5. Mai 2008, 19:06
Re: Briefkopie/TÜV
Falsche Reihenfolge!
Erst mit dem netten Prüfer das Projekt besprechen und dann zusammenbauen.
Aber es wird bestimmt wieder einen geben, der das auch im Nachgang regelt.
Bis denne.
Daddy Tool
Erst mit dem netten Prüfer das Projekt besprechen und dann zusammenbauen.
Aber es wird bestimmt wieder einen geben, der das auch im Nachgang regelt.
Bis denne.
Daddy Tool
- opel.luggi
- Beiträge: 520
- Registriert: Dienstag 13. Mai 2008, 16:01
- Postleitzahl: 86688
- Land: Deutschland
- Kontaktdaten:
Re: Briefkopie/TÜV
Hallo,
dann les dir das mal durch:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf
oder andere Version: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=o ... Ug&cad=rja
Was dagegen spricht:
Bremsanlage
Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Reifen / Räder
Nur Originalausführung oder Rad-/Reifenkombination aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis oder Werksfreigabe zulässig.
Fahrwerk
• Das Orignalfahrwerk ist gefordert.
• Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör
angeboten).
• Keine Verstell-Achsen (z.B. VW-Käfer-Vorderachse).
• Es dürfen nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (auch
Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB
Motor
• Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
anerkannt werden.
Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren
- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der
Doppelnockenwellenmotor
der späteren Modelle
- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen
Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala),
nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID
(cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).
- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte
Motorenbestückung
zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.
• Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es
sich
bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits
vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher
Hersteller)
neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu
begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher
Leistung
- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder
mindestens
20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem
Basis-
Motor-Typ)
- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.
• Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten
Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich.
Um nur einige sachen zu nennen. Aber es kommt auf den Tüf Prüfer an, im Grunde sind auch Weidner Federn nicht H fähig, da erst viel später produziert.
Wie schon Daddy Tool sagt, vorher abklären, und dann bauen.
Im übrigen hat sich seit letzten Jahres der Anfoderungskatalog geänder, jetzt können auch Fahrzeuge mit Patina H bekommen, aber keine Umbauten mit anderen Motorern, Bremsen, Fahrwerk mehr, hier wird Original gefordert.
Grüße
dann les dir das mal durch:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf
oder andere Version: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=o ... Ug&cad=rja
Was dagegen spricht:
Bremsanlage
Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Reifen / Räder
Nur Originalausführung oder Rad-/Reifenkombination aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis oder Werksfreigabe zulässig.
Fahrwerk
• Das Orignalfahrwerk ist gefordert.
• Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör
angeboten).
• Keine Verstell-Achsen (z.B. VW-Käfer-Vorderachse).
• Es dürfen nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (auch
Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB
Motor
• Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
anerkannt werden.
Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren
- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der
Doppelnockenwellenmotor
der späteren Modelle
- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen
Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala),
nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID
(cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).
- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte
Motorenbestückung
zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.
• Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es
sich
bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits
vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher
Hersteller)
neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu
begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher
Leistung
- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder
mindestens
20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem
Basis-
Motor-Typ)
- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.
• Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten
Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich.
Um nur einige sachen zu nennen. Aber es kommt auf den Tüf Prüfer an, im Grunde sind auch Weidner Federn nicht H fähig, da erst viel später produziert.
Wie schon Daddy Tool sagt, vorher abklären, und dann bauen.
Im übrigen hat sich seit letzten Jahres der Anfoderungskatalog geänder, jetzt können auch Fahrzeuge mit Patina H bekommen, aber keine Umbauten mit anderen Motorern, Bremsen, Fahrwerk mehr, hier wird Original gefordert.
Grüße
-
- Beiträge: 143
- Registriert: Donnerstag 13. Oktober 2011, 20:32
- Postleitzahl: 93309
- Land: Deutschland
Re: Briefkopie/TÜV
Hmmmm das seh ich etwas anders ich war gestern bei ner Abnahme von einem Dodge dabei welcher das H bekommen hat.opel.luggi hat geschrieben:Hallo,
dann les dir das mal durch:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... dtimer.pdf
oder andere Version: http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=o ... Ug&cad=rja
Was dagegen spricht:
Bremsanlage
Nur Originalausführung oder Anlage aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Reifen / Räder
Nur Originalausführung oder Rad-/Reifenkombination aus der Fahrzeugbaureihe zulässig.
Zeitgenössische Umrüstung mit Prüfzeugnis oder Werksfreigabe zulässig.
Fahrwerk
• Das Orignalfahrwerk ist gefordert.
• Keine Tiefer- oder Höherlegung (wenn nicht schon damals als legales Zubehör
angeboten).
• Keine Verstell-Achsen (z.B. VW-Käfer-Vorderachse).
• Es dürfen nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (auch
Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB
Motor
• Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
anerkannt werden.
Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren
- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der
Doppelnockenwellenmotor
der späteren Modelle
- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen
Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala),
nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID
(cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).
- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte
Motorenbestückung
zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.
• Ausnahmen:
- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es
sich
bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits
vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher
Hersteller)
neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu
begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher
Leistung
- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder
mindestens
20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem
Basis-
Motor-Typ)
- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.
• Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten
Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich.
Um nur einige sachen zu nennen. Aber es kommt auf den Tüf Prüfer an, im Grunde sind auch Weidner Federn nicht H fähig, da erst viel später produziert.
Wie schon Daddy Tool sagt, vorher abklären, und dann bauen.
Im übrigen hat sich seit letzten Jahres der Anfoderungskatalog geänder, jetzt können auch Fahrzeuge mit Patina H bekommen, aber keine Umbauten mit anderen Motorern, Bremsen, Fahrwerk mehr, hier wird Original gefordert.
Grüße
Wenn du das Auto gesehen hättest du niemals gesagt!
Aber es gibt immer Mittel u.Wege, abwarten!
Es gibt auch einige solche wie ich hab, mit Straßenzulassung
Hab schon einige Adressen bekommen!
Mfg
- Daddy Tool
- Beiträge: 63
- Registriert: Montag 5. Mai 2008, 19:06
Re: Briefkopie/TÜV
Da ist es genau wie es überall geschrieben und beklagt wird; Fahrer älterer Autos nutzen das H-Kennzeichen unzulässig aus und es gibt immer wieder Prüfer, die glauben, das Sie der " Szene " einen Gefallen zun, wenn vergammelte Karren oder ewig aufgemotzte Fahrzeuge ein H-Kennzeichen bekommen.
Nur jetzt bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen Umbauten. Ich bestaune auch immer wieder die handwerkliche Leistung die dahinter steht. Nur verstehe ich nicht, warum dann nicht vorher mit einer Prüforganisation gesprochen wird und erst im Nachgang das H eingefordert wird.
Und wenn garnichts geht; normale Kennzeichen gibt es auch noch
Bis neulich
PS: Stell mal Bilder ein.
Nur jetzt bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen Umbauten. Ich bestaune auch immer wieder die handwerkliche Leistung die dahinter steht. Nur verstehe ich nicht, warum dann nicht vorher mit einer Prüforganisation gesprochen wird und erst im Nachgang das H eingefordert wird.
Und wenn garnichts geht; normale Kennzeichen gibt es auch noch
Bis neulich
PS: Stell mal Bilder ein.